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Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Orthopädieschuhmacher / Orthopädieschuhmacherin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Orthopädieschuhmacher / Orthopädieschuhmacherin Lehrling verdienst du in einem Betrieb aus dem Orthopädieschuhmachergewerbe als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 470€, im 2. Lehrjahr 570€, im 3. Lehrjahr 800€ und im 4. Lehrjahr 880€.
Die Schuhindustrie bezahlt dir als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 561€, im 2. Lehrjahr 703€, im 3. Lehrjahr 902€ und im 4. Lehrjahr 1.037€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Orthopädieschuhmacher / zur Orthopädieschuhmacherin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.420€ bis 1.570€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Orthopädieschuhmacher / Orthopädieschuhmacherin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Orthopädieschuhmacher / einer ausgelernten Orthopädieschuhmacherin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Orthopädieschuhmacher / Orthopädieschuhmacherinnen können zu VorarbeiterInnen, WerkstättenleiterInnen, GeschäftsführerInnen und MeisterInnen aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Selbstständig kannst du diesen Beruf als GewerbeinhaberIn, GeschäftsführerIn oder PächterIn in den Handwerken “Orthopädieschuhmacher” oder “Schuhmacher” ausüben. Voraussetzung dafür ist die Erbringung des entsprechenden Befähigungsnachweises. Weiters kannst du auch im freien Gewerbe “Instandsetzen von Schuhen” selbstständig tätig sein. Dafür ist kein Befähigungsnachweis erforderlich.
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