
Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Tapezierer und Dekorateur / Tapeziererin und Dekorateurin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Tapezierer und Dekorateur / Tapeziererin und Dekorateurin Lehrling verdienst du in einem Betrieb aus dem Tapezierergewerbe als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 535€, im 2. Lehrjahr 734€, im 3. Lehrjahr 872€.
Die Holz verarbeitende Industrie – Möbelindustrie bezahlt dir als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 743€, im 2. Lehrjahr 1.114€, im 3. Lehrjahr 1.486€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Tapezierer und Dekorateur / zur Tapeziererin und Dekorateurin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.540€ bis 1.720€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Tapezierer und Dekorateur / Tapeziererin und Dekorateurin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Tapezierer und Dekorateur / einer ausgelernten Tapeziererin und Dekorateurin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Tapezierer und Dekorateure / Tapeziererinnen und Dekorateurinnen können zu VorarbeiterInnen und PartieführerInnen aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Selbstständig kannst du diesen Beruf als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn im reglementierten Gewerbe “Tapezierer und Dekorateur” ausüben. Voraussetzung ist die Erbringung der entsprechenden Befähigungsnachweise.
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