

Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Textiltechnologe / Textiltechnologin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Beispiele:
Textilindustrie (Arbeiter)
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Die Mindestsätze variieren stark je nach Bundesland, Gewerbe und Sonderregelungen. Mehr Informationen dazu finden Sie bei dem Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Nach abgeschlossener Lehre zum Textiltechnologen / zur Textiltechnologin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.950 € bis 2.570 € (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Textiltechnologe / Textiltechnologin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Textiltechnologen /einer ausgelernten Textiltechnologin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Tischler können zu VorarbeiterInnen aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Selbstständig kannst du diesen Beruf als GewerbeinhaberIn, GeschäftsführerIn oder PächterIn in den Handwerken “Schildherstellung”, “Lackierer”, “Vergolder und Staffierer” oder “Maler und Anstreicher” ausüben. Voraussetzung dafür ist die Meisterprüfung.
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