
Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Veranstaltungstechniker / Veranstaltungstechnikerin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Veranstaltungstechniker / Veranstaltungstechnikerin Lehrling verdienst du in einem Betrieb der Bundestheater als Angestellter / Angestellte bzw. Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 549€, im 2. Lehrjahr 700€, im 3. Lehrjahr 830€ und im 4. Lehrjahr 1.061€.
In einem Betrieb der Landestheater erhältst du als Angestellter / Angestellter bzw. Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 540€, im 2. Lehrjahr 691€, im 3. Lehrjahr 852€ und im 4. Lehrjahr 1.099€.
Lehrbetriebe ohne gültigen Kollektivvertrag (Festlegung der Lehrlingsentschädigung durch das Bundeseinigungsamt) bezahlen dir als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 555€, im 2. Lehrjahr 713€, im 3. Lehrjahr 882€ und im 4. Lehrjahr 1.143€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Veranstaltungstechniker / zur Veranstaltungstechnikerin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.960€ bis 2.180€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Veranstaltungstechniker / Veranstaltungstechnikerin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Veranstaltungstechniker / einer ausgelernten Veranstaltungstechnikerin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Selbstständig kannst du diesen Beruf im Gewerbe “Technisches Büro – Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure”, im Gewerbe “Mechatroniker für Elektronik, Maschinen- und Fertigungstechniker” oder “Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung” ausüben. Voraussetzung dafür ist die Erbringung der erforderlichen Befähigungsnachweise.
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