Home Lehrberufe Vergolder und Staffierer
Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Vergolder und Staffierer / Vergolderin und Staffiererin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Vergolder und Staffierer / Vergolderin und Staffiererin Lehrling verdienst du in einem Betrieb aus dem Maler-, Lackierer- und Schilderherstellergewerbe als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 574€, im 2. Lehrjahr 692€, im 3. Lehrjahr 868€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Vergolder und Staffierer / zur Vergolderin und Staffiererin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.670€ bis 1.860€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Vergolder und Staffierer / Vergolderin und Staffiererin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Vergolder und Staffierer / einer ausgelernten Vergolderin und Staffiererin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Vergolder und Staffierer / Vergolderinnen und Staffiererinnen können zu MeisterInnen und RestauratorInnen aufsteigen. Obwohl sich diese Chancen relativ selten bieten, hängen die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb ab. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Die Möglichkeit einer selbständigen Berufsausübung als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn besteht in den Handwerken “Vergolder und Staffierer” oder “Schilderherstellung”. Voraussetzung dafür ist der entsprechende Befähigungsnachweis.
Aktuell sind uns keine offenen Lehrstellen als Vergolder und Staffierer bekannt.