Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Verpackungstechniker / Verpackungstechnikerin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Verpackungstechniker / Verpackungstechnikerin Lehrling verdienst du in einem Betrieb aus dem Papier und Pappe verarbeitenden Gewerbe als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 456€, im 2. Lehrjahr 582€, im 3. Lehrjahr 868€.
In der Industrie für Produkte aus Papier und Karton verdienst du als Arbeiter / Arbeiterin 1. Lehrjahr 623€, im 2. Lehrjahr 826€, im 3. Lehrjahr 1.109€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Verpackungstechniker / zur Verpackungstechnikerin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.740€ bis 1.930€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Verpackungstechniker / Verpackungstechnikerin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Verpackungstechniker / einer ausgelernten Verpackungstechnikerin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Verpackungstechniker / Verpackungstechnikerinnen können zu VorarbeiterInnen, ArbeitsvorbereiterInnen, MaschinenführerInnen, VerpackungsmitteldesignerInnen, Qualitätsbeauftragten und SchichtführerInnen aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Selbstständig kannst du diesen Beruf als GewerbeinhaberIn, GeschäftsführerIn oder PächterIn in den Handwerken “Kartonagewarenerzeugung”, “Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik” oder “Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau”. Außerdem ist eine Selbstständigkeit in den Teilgewerben “Fahrradtechnik” und “Nähmaschinentechnik” möglich. Voraussetzung ist der jeweils notwendige Befähigungsnachweis.