Lehrlingseinkommen als Versicherungskaufmann/-frau


schasdensbegutachtung

Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.

 

Gehalt als Versicherungskaufmann/-frau

Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:

  • In welchem Bundesland befindet sich dein Lehrbetrieb?
  • Welcher Branche ist er zugehörig?
  • Welcher Kollektivvertrag wird für deinen Lehrbetrieb angewandt?

Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.

Versicherungen (Angestellte)

  1. Lehrjahr: 1.055 € brutto pro Monat
  2. Lehrjahr: 1.314 € brutto pro Monat
  3. Lehrjahr: 1.749 € brutto pro Monat

Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)

 

Was verdiene ich als Versicherungskaufmann/-frau, wenn ich ausgelernt bin?

Nach abgeschlossener Lehre zum Versicherungskaufmann / zur Versicherungskauffrau liegt das Einstiegsgehalt bei 1.710€ bis 1.890€ (brutto).

Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Versicherungskaufmann /einer ausgelernten Versicherungskauffrau gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.

 

Welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es als Versicherungskaufmann?

Versicherungskaufleute können im Innendienst zu SchadensreferentInnen, FachinspektorInnen oder AbteilungsleiterInnen aufsteigen. Aber auch der Aufstieg zu Filial- und GeschäftsleiterInnen ist möglich. Im Außendienst können Versicherungskaufleute zu GebietsleiterInnen, BezirksinspektorInnen und BereichsleiterInnen aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.

Selbstständig kannst du diesen Beruf im Gewerbe “Versicherungsmakler; Berater in Versicherungsangelegenheiten” oder im Gewerbe “Versicherungsagent” ausüben. Voraussetzung sind die entsprechenden Befähigungsnachweise. Ebenfalls möglich ist die Anmeldung des Handelsgewerbes. Da es sich hier um ein freies Gewerbe handelt, ist kein Befähigungsnachweis notwendig, sondern nur die Anmeldung des Gewerbes.

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