Lehrlingseinkommen als WaagenherstellerIn


alte waage von nah

Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Waagenhersteller / Waagenherstellerin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.

Gehalt als WaagenherstellerIn

Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:

  • In welchem Bundesland befindet sich dein Lehrbetrieb?
  • Welcher Branche ist er zugehörig?
  • Welcher Kollektivvertrag wird für deinen Lehrbetrieb angewandt?

Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.

Metallgewerbe und Elektrogewerbe (Arbeiter)

  1. Lehrjahr: 1.000 € brutto pro Monat
  2. Lehrjahr: 1.149 € brutto pro Monat
  3. Lehrjahr: 1.493 € brutto pro Monat
  4. Lehrjahr: 2.000 € brutto pro Monat

Metallindustrie: Metalltechnische Industrie (Maschinen- und Metallwarenindustrie, Gießerei-Industrie), Fahrzeugindustrie, Nichteisen-Metallindustrie, Stahlindustrie und Bergbau, Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen (Arbeiter)

  1. Lehrjahr: 1.071 € brutto pro Monat
  2. Lehrjahr: 1.295 € brutto pro Monat
  3. Lehrjahr: 1.658 € brutto pro Monat
  4. Lehrjahr: 2.152 € brutto pro Monat

Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)

 

Was verdiene ich als WaagenherstellerIn, wenn ich ausgelernt bin?

Nach abgeschlossener Lehre zum Waagenhersteller / zur Waagenherstellerin liegt das Einstiegsgehalt bei 2.880 € bis 2.930 € (brutto).

Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Waagenhersteller / Waagenherstellerin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Waagenhersteller / einer ausgelernten Waagenherstellerin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.

 

Welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es als WaagenherstellerIn?

Waagenhersteller / Waagenherstellerinnen können zu VorarbeiterInnen, MontageleiterInnen, WerkstättenleiterInnen und KundendienstleiterInnen aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Selbstständig kannst du diesen Beruf als GewerbeinhaberIn, GeschäftsführerIn oder PächterIn in den Handwerken “Schildherstellung”, “Lackierer”, “Vergolder und Staffierer” oder “Maler und Anstreicher” ausüben. Voraussetzung dafür ist die Meisterprüfung.

 

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