Home Lehrberufe Bildhauer
Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Bildhauer / Bildhauerin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Bildhauer / Bildhauerin verdienst du in einem Betrieb aus dem Steinmetzgewerbe als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 975€, im 2. Lehrjahr 1.254€, im 3. Lehrjahr 1.814€ und im 4. Lehrjahr 2.102€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Bildhauer / zur Bildhauerin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.870€ bis 2.280€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Bildhauer / Bildhauerin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Bildhauer / einer ausgelernten Bildhauerin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Die Unternehmen des Bildhauergewerbes sind meist kleine Handwerksbetriebe, weshalb es kaum Aufstiegschancen in diesem Beruf gibt. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten aber vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn besteht für Bildhauer / Bildhauerinnen in den reglementierten Gewerben “Bildhauer” und “Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeugung und Terrazomacher”. Voraussetzung dafür ist die Erbringung eines Befähigungsnachweises.
Aktuell sind uns keine offenen Lehrstellen als Bildhauer bekannt.
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