Home Lehrberufe Facharbeiter Weinbau und Kellerwirtschaft
Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Facharbeiter Weinbau und Kellerwirtschaft / Facharbeiterin Weinbau und Kellerwirtschaft in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Facharbeiter Weinbau und Kellerwirtschaft / Facharbeiterin Weinbau und Kellerwirtschaft Lehrling verdienst du in einem bäuerlichen Betrieb in Oberösterreich als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 705€, im 2. Lehrjahr 800€, im 3. Lehrjahr 890€ und im 4. Lehrjahr 1.245€.
Ein bäuerlicher Betrieb in Wien bezahlt dir als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 986€, im 2. Lehrjahr 1.256€, im 3. Lehrjahr 1.516€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Facharbeiter Weinbau und Kellerwirtschaft / zur Facharbeiterin Weinbau und Kellerwirtschaft liegt das Einstiegsgehalt bei 1.370€ bis 1.520€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Facharbeiter Weinbau und Kellerwirtschaft / Facharbeiterin Weinbau und Kellerwirtschaft beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Facharbeiter für Weinbau und Kellerwirtschaft / einer ausgelernten Facharbeiterin für Weinbau und Kellerwirtschaft gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Facharbeiter für Weinbau und Kellerwirtschaft / Facharbeiterinnen für Weinbau und Kellerwirtschaft können zu KellermeisterInnen aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Die selbstständige Berufsausübung in der Landwirtschaft ist an keinen Befähigungsnachweis gebunden. Legst du aber eine Meisterprüfung ab, kannst du dich anschließend “Weinbau- und Kellermeister” / “Weinbau- und Kellermeisterin” nennen. Facharbeiter Weinbau und Kellerwirtschaft / Facharbeiterinnen Weinbau und Kellerwirtschaft können auch in verschiedenen freien Gastgewerbe-Betriebsarten selbstständig tätig sein, für die keine Gewerbeberechtigung notwendig ist, z.B. eine Schutzhütte.
Aktuell sind uns keine offenen Lehrstellen als Facharbeiter Weinbau und Kellerwirtschaft bekannt.
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