Lehrlingseinkommen als Fußpfleger


Fußnaegel werden lackiert

Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Fußpfleger / Fußpflegerin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.

 

Gehalt als Fußpfleger

Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:

  • In welchem Bundesland befindet sich dein Lehrbetrieb?
  • Welcher Branche ist er zugehörig?
  • Welcher Kollektivvertrag wird für deinen Lehrbetrieb angewandt?

Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.

  • 1. Lehrjahr: 399 – 853 € (brutto)
  • 2. Lehrjahr: 498 – 1.095 € (brutto)
  • 3. Lehrjahr: 658 – 1.396 € (brutto)

Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)

Beispiel:
Als Fußpfleger / Fußpflegerin Lehrling verdienst du in einem Betrieb aus dem Fußpfleger-, Kosmetiker- und Masseurgewerbe als Arbeiter / Arbeiterin  im 1. Lehrjahr 490€ und im 2. Lehrjahr 592€.

Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.

 

Was verdiene ich als Fußpfleger, wenn ich ausgelernt bin?

Nach abgeschlossener Lehre zum Fußpfleger / zur Fußpflegerin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.325€ bis 1.700€ (brutto).

Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Fußpfleger / Fußpflegerin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Fußpfleger / einer ausgelernten Fußpflegerin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.

 

Welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es als Fußpfleger?

Fußpfleger / Fußpflegerinnen können zu FilialleiterInnen oder GeschäftsführerInnen aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.

Selbstständig kannst du diesen Beruf als GewerbeinhaberIn, GeschäftsführerIn oder PächterIn im reglementierten Gewerbe “Fußpflege” ausüben. Dafür erforderlich ist die Erbringung eines Befähigungsnachweises. Weiters kannst du auch im freien Gewerbe “Modellieren von Fingernägeln (Nagelstudio)” selbstständig arbeiten. Für ein freies Gewerbe musst du keinen Befähigungsnachweis bringen.

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