Home Lehrberufe Goldsticker, Silbersticker und Perlensticker
Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Gold-, Silber- und Perlensticker / Gold-, Silber- und Perlenstickerin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Gold-, Silber- und Perlensticker / Gold-, Silber- und Perlenstickerin Lehrling verdienst du in der Textilindustrie als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 626€, im 2. Lehrjahr 773€, im 3. Lehrjahr 997€.
Das Textilgewerbe Österreich bezahlt dir mit Ausnahme Vorarlbergs als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 573€, im 2. Lehrjahr 709€, im 3. Lehrjahr 830€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Gold-, Silber- und Perlensticker / zur Gold-, Silber-und Perlenstickerin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.310€ bis 1.450€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Gold-, Silber- und Perlensticker / Gold-, Silber- und Perlenstickerin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Gold-, Silber- und Perlensticker / einer ausgelernten Gold-, Silber- und Perlenstickerin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig, grundsätzlich sind sie aber in diesem Beruf gering. Auch als Gold-, Silber- und Perlensticker / Gold-, Silber- und Perlenstickerin ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Selbstständig kannst du diesen Beruf als GewerbeinhaberIn, GeschäftsführerIn oder PächterIn in den freien Gewerben “Gold-, Silber- und Perlensticker” und “Erzeugung von Häkel-, Stick-, Strick- und Wirkwaren” ausüben. Für ein freies Gewerbe ist kein Befähigungsnachweis erforderlich.
Aktuell sind uns keine offenen Lehrstellen als Goldsticker, Silbersticker und Perlensticker bekannt.
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