Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Land- und Baumaschinentechniker / Land- und Baumaschinentechnikerin – Schwerpunkt Baumaschinen in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Land- und Baumaschinentechniker / Land- und Baumaschinentechnikerin – Schwerpunkt Baumaschinen Lehrling verdienst du in einem Betrieb aus dem Metall- und Elektrogewerbe als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 594€, im 2. Lehrjahr 796€, im 3. Lehrjahr 1.072€ und im 4. Lehrjahr 1.440€.
Die Metallindustrie bezahlt dir als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 619€, im 2. Lehrjahr 830€, im 3. Lehrjahr 1.124€ und im 4. Lehrjahr 1.520€.
Im Baugewerbe und der Bauindustrie verdienst du als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 939€, im 2. Lehrjahr 1.407€, im 3. Lehrjahr 1.876€ und im 4. Lehrjahr 2.112€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Land- und Baumaschinentechniker / zur Land- und Baumaschinentechnikerin – Schwerpunkt Baumaschinen liegt das Einstiegsgehalt bei 2.020€ bis 2.250€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Land- und Baumaschinentechniker / Land- und Baumaschinentechnikerin – Schwerpunkt Baumaschinen beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Land- und Baumaschinentechniker /einer ausgelernten Land- und Baumaschinentechnikerin – Schwerpunkt Baumaschinen gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Als Land- und Baumaschinentechniker / Land- und Baumaschinentechnikerin- Schwerpunkt Baumaschinen kannst du in die Positionen VorarbeiterIn, MeisterIn und WerkmeisterIn aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Selbstständig kannst du diesen Beruf im Handwerk / Gewerbe “Metalltechnik für Land- und Baumaschinen, Landmaschinentechnik”, “Kraftfahrzeugtechnik”, “Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler und Karosserielackierer”, “Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, Schlosser”, “Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau, Schmiede” ausüben.