

Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Land- und Baumaschinentechniker / Land- und Baumaschinentechnikerin – Schwerpunkt Landmaschinen in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Metallgewerbe und Elektrogewerbe (Arbeiter)
Metallindustrie: Metalltechnische Industrie (Maschinen- und Metallwarenindustrie, Gießerei-Industrie), Fahrzeugindustrie, Nichteisen-Metallindustrie, Stahlindustrie und Bergbau, Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen (Arbeiter)
Gemeinde WIEN (gemäß Dienstvorschrift für Lehrlinge) (Gemeindebedienstete)
Bundesforste (Arbeiter)
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Nach abgeschlossener Lehre zum Land- und Baumaschinentechniker / zur Land- und Baumaschinentechniker – Schwerpunkt Landmaschinen liegt das Einstiegsgehalt bei 2.560 € bis 3.190 € (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Land- und Baumaschinentechniker / Land- und Baumaschinentechnikerin – Schwerpunkt Landmaschinen beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem Land- und Baumaschinentechniker /einer ausgelernten Land- und Baumaschinentechnikerin – Schwerpunkt Landmaschinen gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Land- und Baumaschinentechniker / Land- und Baumaschinentechnikerinnen – Schwerpunkt Landmaschinen können zu VorarbeiterInnen, MeisterInnen und WerkmeisterInnen aufsteigen. Die Aufstiegsmöglichkeiten sind generell vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Selbstständig kannst du diesen Beruf im Handwerk / Gewerbe “Handwerk der Landmaschinentechnik, Metalltechnik für Land- und Baumaschinen”, “Handwerk der Schmiede, Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau”, “Handwerk der Schlosser, Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau”, “Handwerk der Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler und Karosserielackierer” sowie “Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik” ausüben. Voraussetzung dafür sind die entsprechenden Befähigungsnachweise und eine Gewerbeberechtigung.
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