Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Mechatroniker / Mechatronikerin – Hauptmodul Fertigungstechnik in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Beispiel:
Als Mechatroniker / Mechatronikerin – Hauptmodul Fertigungstechnik Lehrling verdienst du im Metall- und Elektrogewerbe als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 594€, im 2. Lehrjahr 796€, im 3. Lehrjahr 1.072€ und im 4. Lehrjahr 1.440€.
Die Metallindustrie bezahlt dir als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 619€, im 2. Lehrjahr 830€, im 3. Lehrjahr 1.124€ und im 4. Lehrjahr 1.520€.
In der Elektro- und Elektronikindustrie erhältst du als Angestellter / Angestellte oder Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 602€, im 2. Lehrjahr 799€, im 3. Lehrjahr 1.080€ und im 4. Lehrjahr 1.462€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Mechatroniker / zur Mechatronikerin – Hauptmodul Fertigungstechnik liegt das Einstiegsgehalt bei 1.990€ bis 2.220€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Mechatroniker / Mechatronikerin – Hauptmodul Fertigungstechnik beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Mechatroniker /einer ausgelernten Mechatronikerin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Mechatroniker / Mechatronikerinnen können zu VorarbeiterInnen, WerkmeisterInnen, WerkstättenmeisterInnen oder auch ProduktionsleiterInnen aufsteigen, wobei die Aufstiegschancen in Großbetrieben meist besser sind als in Kleinbetrieben. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten aber vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Selbstständig kannst du diesen Beruf im Handwerk / Gewerbe “Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung”, “Mechatroniker für Elektronik” und “Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik” ausüben. Voraussetzung dafür sind die entsprechenden Befähigungsnachweise und eine Gewerbeberechtigung.