
Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Milchtechnologe / Milchtechnologin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
In einem Betrieb der Milchindustrie (industrielle Molkereien und Käsereien) verdienst du als Arbeiter / Arbeiterin ebenfalls im 1. Lehrjahr 950€, im 2. Lehrjahr 1.222€, im 3. Lehrjahr 1.765€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre liegt das Einstiegsgehalt für Milchtechnologen / Milchtechnologinnen bei 1.920€ bis 2.140€ (brutto).
Wie bei der Lehrlingsentschädigung gibt es auch nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Milchtechnologe / Milchtechnologin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Milchtechnologen / einer ausgelernten Milchtechnologin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Generell sind die Aufstiegschancen vom Betrieb abhängig, in dem du arbeitest. Meistens sind diese vor allem in Großbetrieben gut. Hier kannst du VorarbeiterIn, OberkäserIn, WerkmeisterIn, AbteilungsleiterIn oder BetriebsleiterIn werden. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft. Milchtechnologen / Milchtechnologinnen sind immer wieder vor neue Herausforderung gestellt, beispielsweise wenn es um neue Milch- und Käseprodukte, um den Bereich der Bio-Produkte oder Veränderungen im Lebensmittelrecht und Milchwirtschaft geht.
Im Handwerk “Milchtechnologie” kannst du dich als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn selbstständig machen. Voraussetzung dafür ist die Meisterprüfung.
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