Home Lehrberufe Pharmatechnologe
Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Pharmatechnologe / Pharmatechnologin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Pharmatechnologe / Pharmatechnologin Lehrling verdienst du in der Pharmazeutischen Industrie als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 927€, im 2. Lehrjahr 1.159€, im 3. Lehrjahr 1.390€ und im 4. Lehrjahr 1.622€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Pharmatechnologen / zur Pharmatechnologin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.730€ bis 1.920€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Pharmatechnologe / Pharmatechnologin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Pharmatechnologen / einer ausgelernten Pharmatechnologin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Pharmatechnologen / Pharmatechnologinnen können beispielsweise zu VorarbeiterInnen, SchichtführerInnen, SchichtmeisterInnen, WerkmeisterInnen, AbteilungsleiterInnen oder auch zu WerkführerInnen aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Selbstständig kannst du diesen Beruf als GewerbeinhaberIn, GeschäftsführerIn oder PächterIn im reglementierten Gewerbe “Herstellung von Arzneimitteln und Giften und Großhandel mit Arzneimitteln und Giften” ausüben. Dafür benötigst du einen entsprechenden Befähigungsnachweis. Darüber hinaus kannst du in diesem Beruf zum Beispiel auch im freien Gewerbe “Erzeugung von kosmetischen Artikeln” selbstständig tätig ein. Dafür ist kein Befähigungsnachweis erforderlich.
Aktuell sind uns keine offenen Lehrstellen als Pharmatechnologe bekannt.
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