Lehrlingseinkommen als Platten- und FliesenlegerIn


Mitarbeiter weissem Helm verlegt Fliesen

Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Platten- und Fliesenleger / Platten- und Fliesenlegerin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.

 

Gehalt als Platten- und FliesenlegerIn

Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:

  • In welchem Bundesland befindet sich dein Lehrbetrieb?
  • Welcher Branche ist er zugehörig?
  • Welcher Kollektivvertrag wird für deinen Lehrbetrieb angewandt?

Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.

Hafner-, Platten- und Fliesenlegergewerbe (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)

  1. Lehrjahr: 932 € brutto pro Monat
  2. Lehrjahr: 1.203 € brutto pro Monat
  3. Lehrjahr: 1.475 € brutto pro Monat
  4. Lehrjahr: 1.780 € brutto pro Monat

Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres

  1. Lehrjahr: 1.203 € brutto pro Monat
  2. Lehrjahr: 1.203 € brutto pro Monat
  3. Lehrjahr: 1.475 € brutto pro Monat
  4. Lehrjahr: 1.780 € brutto pro Monat

Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)

 

Was verdiene ich als Platten- und FliesenlegerIn, wenn ich ausgelernt bin?

Nach abgeschlossener Lehre zum Platten- und Fliesenleger / zur Platten- und Fliesenlegerin liegt das Einstiegsgehalt bei 2.740 € (brutto).

Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Platten- und Fliesenleger / Platten- und Fliesenlegerin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Platten- und Fliesenleger / einer ausgelernten Platten- und Fliesenlegerin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.

 

Welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es als Platten- und FliesenlegerIn?

Platten- und Fliesenleger / Platten- und Fliesenlegerinnen können zu MeisterInnen und ÜbergeherInnen aufsteigen. ÜbergeherInnen sind für Arbeitsanweisungen und Materialzuweisungen zuständig. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.

Selbstständig kannst du diesen Beruf als GewerbeinhaberIn, GeschäftsführerIn oder PächterIn in den Handwerken “Platten- und Fliesenleger” sowie “Hafner” ausüben. Erforderlich dafür ist der entsprechende Befähigungsnachweis.

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