

Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Skibautechniker / Skibautechnikerin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Holz und Kunststoff verarbeitendes Gewerbe, Lohnschema für das Kunststoff verarbeitende Gewerbe (Arbeiter)
Sonderregelung für Lehrlinge, die das Lehrverhältnis nach Vollendung des 20. Lebensjahres beginnen oder nach dem Wehrdienst bzw. Zivildienst fortsetzen
Holz verarbeitende Industrie (Faser- und Spanplattenindustrie, Möbelindustrie, Sägeindustrie) (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres (erhalten das Lehrlingseinkommen des 3. Lehrjahres)
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Nach abgeschlossener Lehre zum Skibautechniker / zur Skibautechnikerin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.730€ bis 1.920€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Skibautechniker / Skibautechnikerin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Skibautechniker / einer ausgelernten Skibautechnikerin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
In Großbetrieben der Skiindustrie können Skibautechniker / Skibautechnikerinnen zu PartieführerInnen und AbteilungsleiterInnen aufsteigen. In Gewerbebetrieben ist der Aufstieg zu WerkstättenleiterInnen möglich. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Der Beruf kann grundsätzlich auch selbstständig ausgeübt werden, wofür nur die Gewerbeanmeldung bei der Gewerbebehörde nötig ist, weil es sich bei der Skierzeugung um ein freies Gewerbe handelt. Du benötigst dafür also keinen Befähigungsnachweis. Heutzutage findet die Skierzeugung allerdings nur in industriellen Großbetrieben statt.
Es gibt aber noch andere Möglichkeiten für die Selbstständigkeit im Beruf Skibautechniker / Skibautechnikerin. Du kannst als GewerbeinhaberIn, GeschäftsführerIn oder PächterIn in den Handwerken “Bootbauer”, “Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik”, “Kunststoffverarbeitung” oder “Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau” (Voraussetzung: Meisterprüfung) tätig sein. Auch das freie Gewerbe “Wagner” steht dir offen. Als Skibautechniker / Skibautechnikerin kannst du auch folgende Teilgewerbe ausüben, für die du als Voraussetzung die Lehrabschlussprüfung brauchst: “Anfertigung von Schlüsseln mittels Kopierfräsmaschinen”, “Nähmaschinentechnik”, “Schleifen von Schneidwaren” und “Fahrradtechnik”.
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