Lehrlingseinkommen als Tischler


Tischler

Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Tischler / Tischlerin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.

 

Gehalt als Tischler

Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:

  • In welchem Bundesland befindet sich dein Lehrbetrieb?
  • Welcher Branche ist er zugehörig?
  • Welcher Kollektivvertrag wird für deinen Lehrbetrieb angewandt?

Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.

  • 1. Lehrjahr: 399 – 853 € (brutto)
  • 2. Lehrjahr: 498 – 1.095 € (brutto)
  • 3. Lehrjahr: 658 – 1.396 € (brutto)

Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)

Beispiel:
Als Tischler / Tischlerin Lehrling verdienst du in einem Betrieb aus dem Holz und Kunststoff verarbeitenden Gewerbe als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 635€,  im 2. Lehrjahr 792€,  im 3. Lehrjahr 928€.

Die Holz verarbeitende Industrie – Möbelindustrie bezahlt dir als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 743€,  im 2. Lehrjahr 1.114€,  im 3. Lehrjahr 1.486€.

Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.

Was verdiene ich als Tischler, wenn ich ausgelernt bin?

Nach abgeschlossener Lehre zum Tischler / zur Tischlerin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.620€ bis 1.790€ (brutto).

Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Tischler / Tischlerin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Tischler / einer ausgelernten Tischlerin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.

 

Welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es als Tischler?

Tischler können zu ArbeitsvorbereiterInnen, VorarbeiterInnen oder WerkmeisterInnen aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.

Selbstständig kannst du diesen Beruf als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn im Handwerk “Tischler”, “Binder”, “Bootbauer”, “Modellbauer” oder “Drechsler” ausüben. Voraussetzung dafür ist der Nachweis der jeweiligen Befähigung. Aber auch im freien Gewerbe “Wagner” ist eine selbstständige Berufsausübung möglich. Dafür musst du keine Befähigung nachweisen. Die Anmeldung des Teilgewerbes “Zusammenbau von Möbelbausätzen” ist ebenfalls möglich. Dafür ist die Lehrabschlussprüfung Voraussetzung.

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