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Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Vermessungstechniker / Vermessungstechnikerin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Vermessungstechniker / Vermessungstechnikerin Lehrling verdienst du als Angestellter / Angestellte bei Architekten, Ingenieurkonsulenten oder Ziviltechnikern im 1. Lehrjahr 700€, im 2. Lehrjahr 900€, im 3. Lehrjahr 1.070€ und im 4. Lehrjahr 1.400€.
Als Angestellter / Angestellte in einem technischen Büro oder einem Ingenieurbüro verdienst du im 1. Lehrjahr 520€, im 2. Lehrjahr 718€, im 3. Lehrjahr 889€ und im 4. Lehrjahr 1.224€.
Die Gemeinde Wien bezahlt dir als Gemeindebediensteten / Gemeindebedienstete im 1. Lehrjahr 619€, im 2. Lehrjahr 881€, im 3. Lehrjahr 1.226€ und im 4. Lehrjahr 1.656€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Vermessungstechniker / zur Vermessungstechnikerin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.810€ bis 2.020€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Vermessungstechniker/ Vermessungstechnikerin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Vermessungstechniker / einer ausgelernten Vermessungstechnikerin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft. Vermessungstechniker / Vermessungstechnikerinnen sollten sich im Bereich Bautechnik, Elektrotechnik, CAD und EDV regelmäßig weiterbilden.
Selbstständig kannst du diesen Beruf beispielsweise im reglementierten Gewerbe “Ingenieurbüro (Beratende Ingenieure)” ausüben. Voraussetzung dafür sind die entsprechenden Befähigungsnachweise.
Aktuell sind uns keine offenen Lehrstellen als Vermessungstechniker bekannt.