Lehrlingseinkommen als Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechniker

Titelbild von Lehrberuf Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechniker auf Lehrlingsportal.at
Titelbild: Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechniker, Lehrberuf auf Lehrlingsportal.at -© LIM Martin Greiner vom GFRERER Isolierwerk GmbH

Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.

Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechniker / -technikerin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.

 

Gehalt als Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechniker

Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:

  • In welchem Bundesland befindet sich dein Lehrbetrieb?
  • Welcher Branche ist er zugehörig?
  • Welcher Kollektivvertrag wird für deinen Lehrbetrieb angewandt?

Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.

  • 1. Lehrjahr: 399 – 853 € (brutto)
  • 2. Lehrjahr: 498 – 1.095 € (brutto)
  • 3. Lehrjahr: 658 – 1.396 € (brutto)

Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)

Beispiel:
Als Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechniker / -technikerin Lehrling verdienst du im Bauhilfsgewerbe in einem Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmungsbetrieb als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 700€,  im 2. Lehrjahr 1.044€,  im 3. Lehrjahr 1.561€.

Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.

 

Was verdiene ich als Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechniker, wenn ich ausgelernt bin?

Nach abgeschlossener Lehre zum Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechniker / zur Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechnikerin liegt das Einstiegsgehalt bei 2.080€ bis 2.310€ (brutto).

Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechniker / -technikerin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechniker / einer ausgelernten Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechnikerin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.

 

Welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es für  Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechniker?

Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechniker / -innen können zu ObermonteurInnen, PartieführerInnen, KalkulantInnen, ArbeitsvorbereiterInnen sowie zu MontagemeisterInnen und MontageleiterInnen aufsteigen. Grundsätzlich sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig.

Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft. Gerade der Bereich der Dämmung spielt für berufliche Perspektiven als Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechniker / -technikerin eine große Rolle, da neue Dämmstoffe und -technologien sowohl bei Neubauten als auch im Nachhinein eingebaut werden können.

Du kannst den Beruf auch selbstständig als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn ausüben. Nach der Meisterprüfung ist das in den Handwerken “Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer” und “Stuckateure und Trockenausbauer” möglich.

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