Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Zimmerer / Zimmerin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Zimmerer / Zimmerin Lehrling verdienst du in einem Betrieb aus dem Holzbau-Meistergewerbe (früher Zimmermeistergewerbe als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 673€, im 2. Lehrjahr 898€, im 3. Lehrjahr 1.348€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Zimmerer / zur Zimmerin liegt das Einstiegsgehalt bei 2.050€ bis 2.280€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Zimmerer / Zimmerin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Zimmerer /einer ausgelernten Zimmerin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Zimmerer / Zimmerinnen können zu PolierInnen, PartieführerInnen und WerkmeisterInnen aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft. Für Zimmerer / Zimmerinnen ist es von Vorteil sich in den Bereichen Holzbearbeitungsmaschinen, Bauökologie, Sanierung und Energieeffizienz weiterzubilden. Aber auch die historische Materialkunde (z.B. Altstadtsanierung) und der Bereich Dämm- und Isoliermaterialien bieten zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten.
Selbstständig kannst du diesen Beruf als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn in den Gewerben “Holzbaumeister”, “Baumeister, Brunnenmeister” oder im Handwerk “Tischler” ausüben. Dazu brauchst du die jeweiligen Nachweise an fachlicher Tätigkeit sowie etwaige Meisterprüfungen. Als Zimmerer / Zimmerin kannst du auch im Teilgewerbe “Zusammenbau von Möbelbausätzen” tätig sein. Dafür benötigst du die Lehrabschlussprüfung.