Lehre App Entwicklung – Coding
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Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Applikationsentwickler – Coding / Applikationsentwicklerin – Coding in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Applikationsentwickler – Coding / Applikationsentwicklerin – Coding Lehrling verdienst du im IT-Dienstleistungsgewerbe als Angestellter / Angestellte im 1. Lehrjahr 730 €, im 2. Lehrjahr 900€, im 3. Lehrjahr 1.080€ und im 4. Lehrjahr 1.410€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Applikationsentwickler – Coding / zur Applikationsentwicklerin – Coding liegt das Einstiegsgehalt bei 1.990€ bis 2.130€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Applikationsentwickler – Coding / Applikationsentwicklerin – Coding beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Applikationsentwickler – Coding / einer ausgelernten Applikationsentwicklerin – Coding gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. In größeren Betrieben können Applikationsentwickler – Coding / Applikationsentwicklerinnen – Coding zu WerkmeisterInnen oder auch zu LeiterInnen des technischen Kundendienstes aufsteigen. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Selbstständig kannst du diesen Beruf im reglementierten Gewerbe “Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik (verbundenes Handwerk)” oder “Kommunikationselektronik (Handwerk)” ausüben. Voraussetzung dafür ist die Erbringung der erforderlichen Befähigungsnachweise.
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