
Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Blechblasinstrumentenerzeuger / Blechblasinstrumentenerzeugerin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Blechblasinstrumentenerzeuger / Blechblasinstrumentenerzeugerin verdienst du in einem Betrieb aus dem Holz und Kunststoff verarbeitenden Gewerbe, Lohnschema für das Musikinstrumentenerzeugergewerbe, als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 628€, im 2. Lehrjahr 782€, im 3. Lehrjahr 967€ und im 4. Lehrjahr 1080€.
Die Metalltechnische Industrie bezahlt dir als Arbeiter / Arbeiterin beispielsweise im 1. Lehrjahr 800€, im 2. Lehrjahr 1000€, im 3. Lehrjahr 1325€ und im 4. Lehrjahr 1750€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Blechblasinstrumentenerzeuger / zur Blechblasinstrumentenerzeugerin liegt das Einstiegsgehalt bei ab 1.680€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Blechblasinstrumentenerzeuger / Blechblasinstrumentenerzeugerin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Blechblasinstrumentenerzeuger / einer ausgelernten Blechblasinstrumentenerzeugerin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Blechblasinstrumentenerzeuger / Blechblasinstrumentenerzeugerinnen können beispielsweise eine Beschäftigung als Instrumenten- bzw. OrchesterwartIn an Opernhäusern, Theatern oder Musikuniversitäten erreichen. Generell sind Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn besteht für Blechblasinstrumentenerzeuger / Blechblasinstrumentenerzeugerinnen im Handwerk “Blechblasinstrumentenerzeuger”. Voraussetzung dafür ist die Erbringung eines Befähigungsnachweises.
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