Lehrlingseinkommen als Bonbon- und Konfektmacher


Schokobons auf einem Tisch liegend

Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Bonbon- und Konfektmacher / Bonbon- und Konfektmacherin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.

Gehalt als Bonbon- und Konfektmacher

Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:

  • In welchem Bundesland befindet sich dein Lehrbetrieb?
  • Welcher Branche ist er zugehörig?
  • Welcher Kollektivvertrag wird für deinen Lehrbetrieb angewandt?

Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.

  • 1. Lehrjahr: 399 – 853 € (brutto)
  • 2. Lehrjahr: 498 – 1.095 € (brutto)
  • 3. Lehrjahr: 658 – 1.396 € (brutto)

Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Bonbon- und Konfektmacher / Bonbon- und Konfektmacherin verdienst du in einem Betrieb der Süßwarenindustrie als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 714€ und im 2. Lehrjahr 896€.

Konditoreien in Wien bezahlen dir beispielsweise als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 463€ und im 2. Lehrjahr 614€.

Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.

 

Was verdiene ich als Bonbon- und Konfektmacher, wenn ich ausgelernt bin?

Nach abgeschlossener Lehre zum Bonbon- und Konfektmacher / zur Bonbon- und Konfektmacherin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.300€ bis 1.900€ (brutto).

Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Bonbon- und Konfektmacher / Bonbon- und Konfektmacherin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Bonbon- und Konfektmacher / einer ausgelernten Bonbon- und Konfektmacherin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.

 

Welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es als Bonbon- und Konfektmacher?

Bonbon- und Konfektmacher / Bonbon- und Konfektmacherinnen können beispielsweise zu VorarbeiterInnen aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn besteht für Bonbon- und Konfektmacher / Bonbon- und Konfektmacherinnen im Handwerk “Konditor (Zuckerbäcker)”. Voraussetzung dafür ist die Erbringung eines Befähigungsnachweises. Weiters kannst du diesen Beruf in den freien Gewerben “Erzeugung von Speise-Eis” oder im Handelsgewerbe ausüben. Für ein freies Gewerbe benötigst du keinen Befähigungsnachweis.

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Offene Lehrstellen als Bonbon- und Konfektmacher

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