Lehrlingseinkommen als Bootbauer

Mann zieht Schraube an einem Boot fest
Quelle: Shutterstock.com , Bildnummer:130801559, Urheberrecht: Angelo Giampiccolo

Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Bootbauer / Bootbauerin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.

Gehalt als Bootbauer

Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:

  • In welchem Bundesland befindet sich dein Lehrbetrieb?
  • Welcher Branche ist er zugehörig?
  • Welcher Kollektivvertrag wird für deinen Lehrbetrieb angewandt?

Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.

  • 1. Lehrjahr: 700 € (brutto)
  • 2. Lehrjahr: 848 € (brutto)
  • 3. Lehrjahr: 993 € (brutto)
  • 4. Lehrjahr: 1116 € (brutto)

Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)

Beispiel:
Als Bootbauer / Bootbauerin verdienst du in einem Betrieb aus dem Holz und Kunststoff verarbeitenden Gewerbe nach dem Lohnschema für das Tischlergewerbe im 1. Lehrjahr 700€,  im 2. Lehrjahr 848€, im 3. Lehrjahr 993€ und im 4. Lehrjahr 1116€.

Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.

 

Was verdiene ich als Bootbauer, wenn ich ausgelernt bin?

Nach abgeschlossener Lehre zum Bootbauer/ zur Bootbauerin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.550€ bis 2.400€ (brutto).

Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Bootbauer / Bootbauerin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Bootbauer / einer ausgelernten Bootbauerin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.

 

Welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es als Bootbauer?

Bootbauer/ Bootbauerinnen können beispielsweise zu VorarbeiterInnen bzw. WerkmeisterInnen aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft. Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn besteht für Bautbauer / Bootbauerinnen im reglementierten Gewerbe “Bootbauer”. Voraussetzung dafür ist die Erbringung eines Befähigungsnachweises. Außerdem kannst du zum Beispiel im freien Gewerbe “Wagner” oder “Wartung und Pflege von Booten” selbstständig tätig sein. Für ein freies Gewerbe muss kein Befähigungsnachweis erbracht werden.

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