
Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Buch- und Medienwirtschafter – Verlag / Buch- und Medienwirtschafterin – Verlag in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Buch- und Medienwirtschafter – Verlag / Buch- und Medienwirtschafterin – Verlag verdienst du beispielsweise in einem Zeitschriftenverlag als Angestellter / Angestellte im 1. Lehrjahr 647€, im 2. Lehrjahr 814€, im 3. Lehrjahr 1.132€ und im 4. Lehrjahr 1.177€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Es liegen keine Daten darüber vor, wie hoch dein Einstiegsgehalt nach abgeschlossener Lehre zum Buch- und Medienwirtschafter – Verlag / zur Buch- und Medienwirtschafterin – Verlag ist.
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Buch- und Medienwirtschafter / Buch- und Medienwirtschafterin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Buch- und Medienwirtschafter – Verlag / einer ausgelernten Buch- und Medienwirtschafterin – Verlag gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Buch- und Medienwirtschafter- Verlag / Buch- und Medienwirtschafterinnen- Verlag können beispielsweise zu AbteilungsleiterInnen aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn besteht für Buch- und Medienwirtschafter – Verlag / Buch- und Medienwirtschafterinnen- Verlag im Handelsgewerbe. Da dies ein freies Gewerbe ist, benötigst du keinen Befähigungsnachweis.
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