Home Lehrberufe Drogist
Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Drogist / Drogistin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
1. Lehrjahr: 730 € (brutto)
2. Lehrjahr: 940 € (brutto)
3. Lehrjahr: 1.200 € (brutto)
4. Lehrjahr: 1.250 € (brutto)
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Drogist / Drogistin Lehrling verdienst du beispielsweise im Handelsgewerbe als Angestellter / Angestellte im 1. Lehrjahr 730€, im 2. Lehrjahr 940€, im 3. Lehrjahr 1.200€ und im 4. Lehrjahr 1.250 €.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Drogist / zur Drogistin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.510€ bis 1.670€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Drogist / Drogistin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Drogistin / einer ausgelernten Drogistin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Drogisten / Drogistinnen können zu FilialleiterInnen, GeschäftsführerInnen oder AbteilungsleiterInnen aufsteigen. Diese Möglichkeiten bieten sich vor allem in großen Unternehmen an. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Als Drogist / Drogistin kannst du selbstständig (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) beispielsweise im reglementierten Gewerbe “Drogist” tätig sein. Erforderlich ist eine Befähigungsbescheinigung.
Aktuell sind uns keine offenen Lehrstellen als Drogist bekannt.
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