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Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Forsttechniker / Forsttechnikerin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Forsttechniker / Forsttechnikerin Lehrling verdienst du in einem gewerblichen Forstunternehmen als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 1.081€, im 2. Lehrjahr 1.319€, im 3. Lehrjahr 1.556€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Forsttechniker / zur Forsttechnikerin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.970€ bis 2.200€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Forsttechniker / Forsttechnikerin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Forsttechniker / einer ausgelernten Forsttechnikerin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Forsttechniker / Forsttechnikerinnen können zu VorarbeiterInnen, MaschinenführerInnen und ForstwirtschaftsmeisterInnen aufsteigen. Meistens gibt es diese Positionen nur in größeren Betrieben. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten aber vom jeweiligen Betrieb abhängig. Im Bereich der Forstwirtschaft gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung zur ForstwirtschaftsmeisterIn, ForstwirtIn, FörsterIn, ForstwartIn, ForstadjunktIn und ForstassistentIn. Allerdings ist die Absolvierung zusätzlicher Ausbildungen sowie die Ablegung von Befähigungsprüfungen erforderlich. Grundsätzlich ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen vorteilhaft für eine erfolgreiche Berufsausübung als Forsttechniker / Forsttechnikerin. Vor allem im Bereich der nachhaltigen Öko-Forstwirtschaft, der Landschaftspflege und der Bioenergiegewinnung sind Forsttechniker / Forsttechnikerinnen immer vor neue Herausforderungen gestellt.
Als Forsttechniker / Forsttechnikerin kannst du dich im Gewerbe “Holzschlägerung, – bringung und -zerkleinerung” selbstständig machen. Da es sich hier um ein freies Gewerbe handelt, ist kein Befähigungsnachweis notwendig.
Aktuell sind uns keine offenen Lehrstellen als Forsttechniker bekannt.
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