
Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Metallgießer / Metallgießerin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Metallgießer / Metallgießerin Lehrling verdienst du in einem Betrieb aus dem Metall- und Elektrogewerbe als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 594€, im 2. Lehrjahr 796€, im 3. Lehrjahr 1.072€.
Die Metallindustrie bezahlt dir als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 619€, im 2. Lehrjahr 830€, im 3. Lehrjahr 1.124€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Metallgießer / zur Metallgießerin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.960€ bis 2.180€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Metallgießer / Metallgießerin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Metallgießer / einer ausgelernten Metallgießerin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Metallgießer / Metallgießerinnen können zu VorarbeiterInnen, MeisterInnen und WerkmeisterInnen, aber auch zu ArbeitsvorbereiterInnen und BetriebsleiterInnen aufsteigen. Die Aufstiegschancen sind zwar gering, hängen aber generell vom jeweiligen Betrieb ab. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Selbstständig kannst du diesen Beruf als GewerbeinhaberIn, GeschäftsführerIn oder PächterIn in den reglementierten Gewerben “Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik” und “Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau” ausüben. Dafür erforderlich ist ein entsprechender Befähigungsnachweis. Zusätzlich kannst du im freien Gewerbe “Metall- und Eisengießen” sowie “Erzeugung von Zinngussformen und Zinnwaren (Zinngießer)” selbstständig tätig sein. In einem freien Gewerbe ist kein Befähigungsnachweis notwendig.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von TikTok. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen