Lehrlingseinkommen als Platten- und Fliesenleger


Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Platten- und Fliesenleger / Platten- und Fliesenlegerin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.

 

Gehalt als Platten- und Fliesenleger

Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:

  • In welchem Bundesland befindet sich dein Lehrbetrieb?
  • Welcher Branche ist er zugehörig?
  • Welcher Kollektivvertrag wird für deinen Lehrbetrieb angewandt?

Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.

  • 1. Lehrjahr: 399 – 853 € (brutto)
  • 2. Lehrjahr: 498 – 1.095 € (brutto)
  • 3. Lehrjahr: 658 – 1.396 € (brutto)

Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)

Beispiel:
Als Platten- und Fliesenleger / Platten- und Fliesenlegerin Lehrling verdienst du in einem Betrieb aus dem Hafner-, Platten- und Fliesenlegergewerbe als Arbeiter / Arbeiterin mit Ausnahme von Kärnten im 1. Lehrjahr 568€,  im 2. Lehrjahr 793€,  im 3. Lehrjahr 966€.

In Kärnten verdienst du in einem solchen Betrieb im 1. Lehrjahr 553€,  im 2. Lehrjahr 775€,  im 3. Lehrjahr 996€.

Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.

 

Was verdiene ich als Platten- und Fliesenleger, wenn ich ausgelernt bin?

Nach abgeschlossener Lehre zum Platten- und Fliesenleger / zur Platten- und Fliesenlegerin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.900€ bis 2.110€ (brutto).

Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Platten- und Fliesenleger / Platten- und Fliesenlegerin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Platten- und Fliesenleger / einer ausgelernten Platten- und Fliesenlegerin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.

 

Welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es als Platten- und Fliesenleger?

Platten- und Fliesenleger / Platten- und Fliesenlegerinnen können zu MeisterInnen und ÜbergeherInnen aufsteigen. ÜbergeherInnen sind für Arbeitsanweisungen und Materialzuweisungen zuständig. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.

Selbstständig kannst du diesen Beruf als GewerbeinhaberIn, GeschäftsführerIn oder PächterIn in den Handwerken “Platten- und Fliesenleger” sowie “Hafner” ausüben. Erforderlich dafür ist der entsprechende Befähigungsnachweis.

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