Lehrling Fliesenleger (m/w/d)
Die Älteren sagen immer: „In der Welt geht´s darum, seine Chancen zu
Home Lehrberufe Platten- und Fliesenleger
Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Platten- und Fliesenleger / Platten- und Fliesenlegerin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Platten- und Fliesenleger / Platten- und Fliesenlegerin Lehrling verdienst du in einem Betrieb aus dem Hafner-, Platten- und Fliesenlegergewerbe als Arbeiter / Arbeiterin mit Ausnahme von Kärnten im 1. Lehrjahr 568€, im 2. Lehrjahr 793€, im 3. Lehrjahr 966€.
In Kärnten verdienst du in einem solchen Betrieb im 1. Lehrjahr 553€, im 2. Lehrjahr 775€, im 3. Lehrjahr 996€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Platten- und Fliesenleger / zur Platten- und Fliesenlegerin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.900€ bis 2.110€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Platten- und Fliesenleger / Platten- und Fliesenlegerin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Platten- und Fliesenleger / einer ausgelernten Platten- und Fliesenlegerin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Platten- und Fliesenleger / Platten- und Fliesenlegerinnen können zu MeisterInnen und ÜbergeherInnen aufsteigen. ÜbergeherInnen sind für Arbeitsanweisungen und Materialzuweisungen zuständig. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Selbstständig kannst du diesen Beruf als GewerbeinhaberIn, GeschäftsführerIn oder PächterIn in den Handwerken “Platten- und Fliesenleger” sowie “Hafner” ausüben. Erforderlich dafür ist der entsprechende Befähigungsnachweis.
Die Älteren sagen immer: „In der Welt geht´s darum, seine Chancen zu
Lehre: Platten- und Fliesenleger/in Dein Profil: Handwerkliches Geschick
Vom Rohbau zur perfekten Oberfläche – mit deinen perfekten
Entdecke blitzschnell neue Karrierechancen und spannende Networking-Möglichkeiten mit unserem WhatsApp-Kanal.
Kanal entdecken