Home Lehrberufe Steuerassistent
Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Steuerassistent / Steuerassistentin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Steuerassistent / Steuerassistentin Lehrling verdienst du im Bilanzbuchhalter-, Buchhalter- und Personalverrechner-Gewerbe als Angestellter / Angestellte im 1. Lehrjahr 520€, im 2. Lehrjahr 718€, im 3. Lehrjahr 889€.
Bei einem Wirtschaftstreuhänder verdienst du als Angestellter / Angestellte im 1. Lehrjahr 707€, im 2. Lehrjahr 864€, im 3. Lehrjahr 1.047€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Steuerassistenten / zur Steuerassistentin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.450€ bis 1.750€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Steuerassistent / Steuerassistentin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Steuerassistenten / einer ausgelernten Steuerassistentin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Steuerassistenten / Steuerassistentinnen können zu AbteilungsleiterInnen aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung besteht als Steuerassistent / Steuerassistentin nicht.
Aktuell sind uns keine offenen Lehrstellen als Steuerassistent bekannt.
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