
Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Streich- und Saiteninstrumentenbauer / Streich- und Saiteninstrumentenbauerin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Streich- und Saiteninstrumentenbauer / Streich- und Saiteninstrumentenbauerin Lehrling verdienst du in einem Betrieb aus dem Holz und Kunststoff verarbeitenden Gewerbe nach dem Lohnschema für das Musikinstrumentenerzeugergewerbe als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 590€, im 2. Lehrjahr 740€, im 3. Lehrjahr 910€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Streich- und Saiteninstrumentenbauer / zur Streich- und Saiteninstrumentenbauerin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.540€ bis 1.720€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Streich- und Saiteninstrumentenbauer / Streich- und Saiteninstrumentenbauerin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Streich- und Saiteninstrumentenbauer / einer ausgelernten Streich- und Saiteninstrumentenbauerin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Für Streich- und Saiteninstrumentenbauer / Streich- und Saiteninstrumentenbauerinnen bestehen schlechte Aufstiegsmöglichkeiten, weil sie meist in Kleinbetrieben beschäftigt sind. Doch auch hier sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb und der Bereitschaft zur Weiterbildung abhängig.
Selbstständig kannst du diesen Beruf im reglementierten Gewerbe “Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger” ausüben. Erforderlich dafür ist der Nachweis der entsprechenden Befähigung.
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