Lehrlingseinkommen als Streich- und Saiteninstrumentenbauer


Gitarre beim Schreiner

Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Streich- und Saiteninstrumentenbauer / Streich- und Saiteninstrumentenbauerin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.

 

Gehalt als Streich- und Saiteninstrumentenbauer

Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:

  • In welchem Bundesland befindet sich dein Lehrbetrieb?
  • Welcher Branche ist er zugehörig?
  • Welcher Kollektivvertrag wird für deinen Lehrbetrieb angewandt?

Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.

  • 1. Lehrjahr: 399 – 853 € (brutto)
  • 2. Lehrjahr: 498 – 1.095 € (brutto)
  • 3. Lehrjahr: 658 – 1.396 € (brutto)

Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)

Beispiel:
Als Streich- und Saiteninstrumentenbauer / Streich- und Saiteninstrumentenbauerin Lehrling verdienst du in einem Betrieb aus dem Holz und Kunststoff verarbeitenden Gewerbe nach dem Lohnschema für das Musikinstrumentenerzeugergewerbe als Arbeiter / Arbeiterin  im 1. Lehrjahr 590€,  im 2. Lehrjahr 740€,  im 3. Lehrjahr 910€.

Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.

 

Was verdiene ich als Streich- und Saiteninstrumentenbauer, wenn ich ausgelernt bin?

Nach abgeschlossener Lehre zum Streich- und Saiteninstrumentenbauer / zur Streich- und Saiteninstrumentenbauerin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.540€ bis 1.720€ (brutto).

Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Streich- und Saiteninstrumentenbauer / Streich- und Saiteninstrumentenbauerin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Streich- und Saiteninstrumentenbauer / einer ausgelernten Streich- und Saiteninstrumentenbauerin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.

 

Welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es als Streich- und Saiteninstrumentenbauer?

Für Streich- und Saiteninstrumentenbauer / Streich- und Saiteninstrumentenbauerinnen bestehen schlechte Aufstiegsmöglichkeiten, weil sie meist in Kleinbetrieben beschäftigt sind. Doch auch hier sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb und der Bereitschaft zur  Weiterbildung abhängig.

Selbstständig kannst du diesen Beruf im reglementierten Gewerbe “Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger” ausüben. Erforderlich dafür ist der Nachweis der entsprechenden Befähigung.

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