Lehre Textilchemie (m/w/d)
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Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Textilchemiker / Textilchemikerin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Textilchemiker / Textilchemikerin Lehrling verdienst du in einem Betrieb aus dem Textilgewerbe Österreichs (Sticker, Stricker, Wirker, Weber, Posamentierer, Seiler) mit Ausnahme von Vorarlberg als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 551€, im 2. Lehrjahr 682€, im 3. Lehrjahr 798€.
Ein Betrieb aus dem Textilgewerbe Vorarlbergs bezahlt dir als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 645€, im 2. Lehrjahr 754€, im 3. Lehrjahr 914€.
In der Textilindustrie verdienst du als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 626€, im 2. Lehrjahr 773€, im 3. Lehrjahr 997€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Textilchemiker / zur Textilchemikerin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.330€ bis 1.490€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Textilchemiker / Textilchemikerin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Textilchemiker / einer ausgelernten Textilchemikerin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Textilchemiker können zu MaschinenführerInnen, SchichtführerInnen, WerkmeisterInnen, AbteilungsleiterInnen, ArbeitsvorbereiterInnen und LeiterInnen der Qualitätskontrolle aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für TextilchemikerInnen in den reglementierten Gewerben “Chemische Laboratorien” und “TextilreinigerIn (ChemischreinigerIn, WäscherIn und WäschebüglerIn)” (Befähigungsnachweis erforderlich).
Weiters können TextilchemikerInnen im freien Gewerbe “FärberIn” tätig sein. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.
Selbstständig kannst du diesen Beruf als GewerbeinhaberIn, GeschäftsführerIn oder PächterIn in den Handwerken “Schildherstellung”, “Lackierer”, “Vergolder und Staffierer” oder “Maler und Anstreicher” ausüben. Voraussetzung dafür ist die Meisterprüfung.
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