Lehre Werkstofftechniker/in
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Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Werkstofftechniker / Werkstofftechnikerin (mit Modulen) in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Werkstofftechniker /-technikerin Lehrling verdienst du im Metall- und Elektrogewerbe als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 594€, im 2. Lehrjahr 796€ im 3. Lehrjahr 1.072€ und im 4. Lehrjahr 1.440€ .
In der Metallindustrie erhältst du als Arbeiter/ Arbeiterin im 1. Lehrjahr 619€, im 2. Lehrjahr 830€ im 3. Lehrjahr 1.124€ und im 4. Lehrjahr 1.520€ .
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Werkstofftechniker / zur Werkstofftechnikerin (mit Modulen) liegt das Einstiegsgehalt bei 1.960€ bis 2.180€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Werkstofftechniker / Werkstofftechnikerin (mit Modulen) beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Werkstofftechniker /einer ausgelernten Werkstofftechnikerin (mit Modulen) gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Werkstofftechniker / Werkstofftechnikerinnen (mit Modulen) können zu VorarbeiterInnen, AbteilungsleiterInnen, KontrollorInnen und WerkmeisterInnen aufsteigen. Notwendig dafür ist normalerweise eine entsprechende Weiterbildung. Grundsätzlich sind die Aufstiegsmöglichkeiten aber vom jeweiligen Betrieb abhängig. Führungspositionen werden oft mit HTL-AbsolventInnen besetzt. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Selbstständig kannst du diesen Beruf als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn im Handwerk “Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik” oder “Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau” ausüben, wenn du zuvor die Meisterprüfung ablegst. Außerdem kannst du als WerkstofftechnikerIn die Teilgewerbe “Anfertigung von Schlüsseln mittels Kopierfräsmaschinen”, “Nähmaschinentechnik”, “Fahrradtechnik” oder “Schleifen von Schneidwaren” ausüben. Voraussetzung dafür ist die Lehrabschlussprüfung.
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