

Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Elektrotechniker / Elektrotechnikerin (mit Modulen) in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Als Beispiel zeigen wir das Einkommen laut dem Kollektivvertrags des Metallgewerbe und Elektrogewerbe. Es kann sich je nach Unternehmen und Modul sehr stark ändern, aber dies ist der Mindestsatz.
Metallgewerbe und Elektrogewerbe (Arbeiter)
Mehr Informationen zu den unterschiedlichen Einkommen kann man auf dem Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/) einsehen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Elektrotechniker / zur Elektrotechnikerin (mit Modulen) liegt das Einstiegsgehalt bei 1.960€ bis 2.180€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Elektrotechniker / Elektrotechnikerin (mit Modulen) beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Elektrotechniker / einer ausgelernten Elektrotechnikerin (mit Modulen) gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Elektrotechniker / Elektrotechnikerinnen (mit Modulen) können beispielsweise zu VorarbeiterInnen, MontageleiterInnen, ServicetechnikerInnen oder WerkmeisterInnen aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Selbstständig kannst du diesen Beruf als GewerbeinhaberIn, GeschäftsführerIn oder PächterIn beispielsweise im Gewerbe “Elektrotechnik” sowie in den Handwerken “Kälte- und Klimatechnik” oder “Kommunikationselektronik” ausüben. Voraussetzung dafür ist die Befähigungsprüfung.
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