Home Lehrberufe BekleidungsgestalterIn (mit MODULEN)
Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Bekleidungsgestalter / Bekleidungsgestalterin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Bekleidungsgestalter / Bekleidungsgestalterin verdienst du in einem Betrieb aus dem Kleidermachergewerbe als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 394€, im 2. Lehrjahr 534€, im 3. Lehrjahr 719€ und im 4. Lehrjahr 817€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Bekleidungsgestalter / zur Bekleidungsgestalterin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.320€ bis 1.590€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Bekleidungsgestalter / Bekleidungsgestalterin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Bekleidungsgestalter / einer ausgelernten Bekleidungsgestalterin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Bekleidungsgestalter / Bekleidungsgestalterinnen können beispielsweise zu MeisterInnen, ZuschneiderInnen, WerkstättenleiterInnen oder ModellschneiderInnen aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn besteht für Bekleidungsgestalter / Bekleidungsgestalterinnen im reglementierten Gewerbe “Damenkleidermacher, Herrenkleidermacher, Wäschewarenerzeugung”. Voraussetzung dafür ist die Erbringung eines Befähigungsnachweises.
Aktuell sind uns keine offenen Lehrstellen als BekleidungsgestalterIn (mit MODULEN) bekannt.
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