Home Lehrberufe Kerammaler
Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Kerammaler / Kerammalerin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Kerammaler / Kerammalerin Lehrling verdienst du in einem Betrieb aus dem Keramikergewerbe verdienst du als Arbeiter / Arbeiterin mit Ausnahme Kärntens im 1. Lehrjahr 442€, im 2. Lehrjahr 591€.
Ein Porzellanwarenerzeuger bezahlt dir in Wien als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 568€ und im 2. Lehrjahr 793€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Kerammaler / zur Kerammalerin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.750€ bis 1.950€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Kerammaler / Kerammalerin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Kerammaler / einer ausgelernten Kerammalerin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Kerammaler / Kerammalerinnen können beispielsweise zu VorarbeiterInnen und AbteilungsleiterInnen aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Selbstständig kannst du diesen Beruf als beispielsweise als GewerbeinhaberIn, GeschäftsführerIn oder PächterIn im reglementierten Gewerbe “Kerammaler” (verbundenes Handwerk) ausüben. Voraussetzung dafür ist die Erbringung eines Befähigungsnachweises.
Aktuell sind uns keine offenen Lehrstellen als Kerammaler bekannt.
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